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Allgemeine Geschäftsbedingungen

RIMAG - Versicherungsmakler

Die RIMAG Insurance Consulting AG ist ein ungebundener Versicherungsvermittler für alle Versicherungszweige und ist der Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt. Die RIMAG sowie alle Kundenbetreuer verfügen über die notwendige Registrierung gemäss dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Versicherungsmandat

Der Kunde beauftragt die RIMAG mittels Versicherungsmandat mit der Verwaltung und laufenden Betreuung der im Mandat erwähnten Versicherungszweige. Das Mandat gilt gleichzeitig auch als Vollmacht vom Kunden, dass RIMAG die für die auftragsgemässe Abwicklung erforderlichen Personen- und Risikoinformationen einholen und weitergeben darf. Dies kann auch Daten und Informationen aus bestehenden oder aufgehobenen Versicherungsverträgen beinhalten sowie Prämien- und Schadenrendements.

Dienstleistungen

Die RIMAG wird beauftragt, im Namen des Kunden mit Versicherungsgesellschaften und Finanzinstituten direkten Kontakt aufzunehmen, zu verhandeln, Offerten einzuholen und nach Rücksprache mit dem Kunden Verträge einzugehen, zu verändern, umzuplatzieren oder zu kündigen. Die RIMAG berät und betreut den Kunden in allen Versicherungsbelangen, die im Versicherungsmandat aufgeführt sind. Diese Dienstleistungen können jedoch nur erbracht werden, sofern das Mandat bei den entsprechenden Gesellschaften aktiviert wurde.

Zusammenarbeit mit Versicherungs- und Finanzinstituten

Die RIMAG verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den meisten lizenzierten Versicherungsgesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen sowie einigen Banken. Sie ist weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an einen dieser Partner gebunden oder mit ihm verflechtet. Die RIMAG vertritt und wahrt die Interessen der Kunden gegenüber den Partnern. Die Risikoidentifikation sowie die Schadenbehandlung und Schadenerledigung erfolgt in der Regel direkt durch den Partner. Bei Bedarf unterstützt und begleitet die RIMAG den Kunden jedoch in allen Schadenfällen. Das Inkasso der Prämien erfolgt in der Regel direkt durch den Partner. Für die Überweisung der Prämien ist ausschliesslich der im Vertrag aufgeführte Versicherungsnehmer oder Prämienzahler verantwortlich.

Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern im Ausland

Sofern notwendig, und nach Rücksprache mit dem Kunden, ist die RIMAG ermächtigt, auch mit lokalen Versicherungsmaklern im Ausland zusammenzuarbeiten.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die RIMAG über vorhandene Risiken, Vorversicherungen, Gefahrserhöhungen, -reduktionen oder -veränderungen, Tätigkeitsänderungen, Liegenschaftserwerb oder -veräusserung, Adress- und Standortwechsel zu informieren. Falls ein Schadenereignis über die RIMAG abgewickelt wird, hat der Kunde alle hierzu notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Für die fristgerechte Einreichung von Schriftstücken, Deklarationen oder Schadenmeldungen ist einzig der Kunde verantwortlich.

Honorierung

Die im Versicherungsmandat festgehaltenen Dienstleistungen der RIMAG erfolgen für den Kunden kostenlos. Die RIMAG wird durch die Versicherungsgesellschaften, Vorsorgestiftungen oder Banken durch marktübliche Courtagen, Provisionen oder Kommissionen entschädigt. Der Kunde verzichtet auf Einforderung oder Weiterleitung dieser Entschädigungen. Für weitergehende Dienstleistungen der RIMAG, oder wenn die RIMAG nicht oder ungenügend von den Versicherungen und Finanzinstituten für ihre Tätigkeit entschädigt wird, kann die RIMAG ein Honorar verlangen. Hierfür bedarf es jedoch einer vorgängigen, schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der RIMAG in Form eines Honorarauftrages.

Haftung

Für Verträge, welche direkt durch den Kunden abgeschlossen wurden und/oder nicht durch die RIMAG betreut werden oder von Gesetzes wegen direkt abgeschlossen werden müssen (wie etwa staatliche Sozialversicherungen oder kantonale Gebäudeversicherungen), wird jegliche Haftung seitens der RIMAG ausgeschlossen. Ebenso können keine Ansprüche für Deckungen gestellt werden, die vom Auftraggeber nicht gewünscht und nicht abgeschlossen worden sind. Die RIMAG haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen des Versicherungsmandates ausschliesslich für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.

Datenschutz

Insoweit es zur Erfüllung des Versicherungsmandates sowie zur Risikobeurteilung und Geschäftsabwicklung notwendig ist, ist die RIMAG ermächtigt, Daten und Informationen zu speichern, diese an involvierte Versicherungs- und Vorsorgeträger sowie Netzwerkpartner weiterzugeben und elektronische Transaktionen zu tätigen. Die RIMAG trifft alle Vorkehrungen zur Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschriften für den Datenschutz. Die Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Versicherungsmandates. Es gilt schweizerisches Recht und Gerichtsstand ist Rümlang.